Über uns

Die Passion zur Jagd ist Verantwortung und Verpflichtung gegenüber der Natur und ihren Geschöpfen. Wir von der Jägersektion Miribi bekennen uns zur Weidgerechtigkeit als wichtigstem Teil unserer freien Bündner Jagdkultur.

 

Mitglieder

Heute gehören der Jägersektion Miribi – Rhäzüns:

  • 53 A-Mitglieder,
  • 13 B-Mitglieder,
  • 7 Jagdkandidaten und
  • 2 weitere Informationsbezüger an.

 

Kategorien

  • A-Mitglieder besitzen ein aktives Stimm- und Wahlrecht in Sektions- und Verbandsangelegenheiten (BKPJV). Sie sind zur Leistung von Sektions- und Verbandsbeiträgen verpflichtet.
  • B-Mitglieder (bereits A-Mitglieder einer anderen Sektion) besitzen in Sektionsangelegenheiten das Stimm- und Wahlrecht. In Verbandsangelegenheiten (BKPJV) haben sie kein Stimm- und Wahlrecht. Sie verpflichten sich zu Sektionsbeiträgen.
  • Jagdkandidaten sind den B-Mitgliedern gleichgestellt. Bei Nichtabsolvierung der Jagdprüfung innert 5 Jahren erlischt die Mitgliedschaft.
  • Passiv-Mitglieder / Gönner beziehen lediglich den Bündner Jäger (Jagdzeitung des BKPJV) über unsere Sektion.

 

Mitgliederbeiträge

Bei den unten aufgeführten Mitgliederbeiträgen ist der Beitrag für den Schweisshundeclub und das Abonnement des Bündner Jägers (Verbandszeitschrift) inbegriffen.

  • A-Mitglieder, CHF 90.–
  • B-Mitglieder, CHF 60.–
  • Jagdkandidaten, CHF 55.–
  • Passiv-Mitglieder / Gönner, CHF 55.–

 

Ein- und Austritte

Die Anmeldung für die Mitgliedschaft der Sektion Miribi hat schriftlich unter Angabe der genauen Adresse und Personalien (inkl. Geburtsdatum) beim Präsidenten zu erfolgen. Über die Aufnahme eines Mitgliedes kann auf Antrag des Vorstandes an der Generalversammlung mit einfachem Mehr der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

Ein Austrittsgesuch ist dem Präsidenten zuhanden der nächsten Generalversammlung schriftlich zu unterbreiten. Durch den Austritt eines Mitgliedes erlöschen bedingungslos sämtliche Rechte und Ansprüche gegenüber der Sektion und dem Verband sowie gegenüber deren Vermögen. Die Beitragspflicht für das laufende Vereinsjahr ist vollumfänglich zu erfüllen.